Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ed. Keller AG, Kirchberg SG
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen den Kunden und der Ed. Keller AG. Widersprechen individuelle Vereinbarungen im Einzelfall diesen AGB, so gehen die individuellen Vereinbarungen vor. Widersprechen diese AGB den allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden, so gehen die AGB der Ed. Keller AG jenen des Kunden vor. Alle Nebenreden, Änderungen, Ergänzungen und rechtserheblichen Erklärungen zu den vorliegenden AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Die Angebotsgültigkeit richtet sich nach dem Angebot. Ist in diesem nichts anderes aufgeführt, gilt eine Angebotsgültigkeit von 30 Tagen. Leistungen, welche im Angebot nicht inbegriffen sind, werden zusätzlich nach Aufwand verrechnet.
Wir behalten uns Preis-, Sortiments- sowie Massänderungen jederzeit vor. Insbesondere die in Verkaufsunterlagen enthaltenen Abbildungen und Angaben dienen der näheren Orientierung und sind stets freibleibend. Ausgenommen davon sind speziell für einen Kunden ausgearbeitete Offerten.
Der Vertrag mit dem Kunden ist mit der Erstellung der Auftragsbestätigung durch die Ed. Keller AG geschlossen. Darin wird der Vertragsinhalt abschliessend definiert, auch wenn die Auftragsbestätigung von einer allfälligen Bestellung des Kunden abweicht, sofern der Kunde gegen die Auftragsbestätigung nicht innerhalb von drei Arbeitstagen interveniert. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
Preise in Preislisten und Katalogen sowie Zuschläge sind freibleibend. Die Ed. Keller AG behält sich vor, diese ohne vorherige Anzeige den Markt- und Währungsverhältnissen anzupassen. Die Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht inbegriffen und wird auf dem Angebot, der Auftragsbestätigung sowie in der Faktura separat ausgewiesen.
Die Ed. Keller AG behält sich vor, die vereinbarte Leistung per Briefpost oder auf elektronischem Weg per E-Mail in Rechnung zu stellen. Ungerechtfertigte Abzüge werden nachbelastet. Ist der Kunde in Verzug oder bestehen Zweifel an der Kreditwürdigkeit, so kann die Ed. Keller AG weitere Leistungen zurückbehalten und die Vorauszahlung verlangen oder von noch nicht erfüllten Bestellungen zurücktreten. Die Ed. Keller AG behält sich bei säumigen Kunden vor, Spesen für Umtriebe sowie Verzugszinsen geltend zu machen.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die von uns gelieferte Ware Eigentum der Ed. Keller AG. Der Kunde ermächtigt die Ed. Keller AG, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um den Eigentumsvorbehalt rechtsgültig zu begründen, insbesondere ihn ohne Mitwirkung des Kunden im entsprechenden Register einzutragen.
Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, eine verbindliche Lieferfrist wurde schriftlich zugesagt.
Warenumtausch innert 14 Tagen. Für später retournierte Ware wird ein Unkostenbeitrag von 20 % des Warenwertes abgezogen. Speziell beschaffte oder angefertigte Produkte sowie zugeschnittene Meterwaren können nicht zurückgenommen werden.
Die Vornahme technischer Änderungen sowie Konstruktionsänderungen unserer Produkte behalten wir uns ausdrücklich vor. Wir sind jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen. Irgendwelche Rechte kann der Kunde hieraus nicht herleiten.
Die Ed. Keller AG gewährt dem Kunden während 12 Monaten ab Auslieferung eine Garantie gegen Produktions- oder Materialfehler der ausgelieferten Waren. Der Garantieanspruch des Kunden gilt nicht für Mängel infolge natürlicher Abnützung, insbesondere bei Verschleissteilen oder für Mängel, welche aus unsachgemässer Behandlung resultieren.
Die Ed. Keller AG schliesst jegliche Gewährleistungs- und Haftungsansprüche aus, falls der Kunde oder Drittpersonen, welche von Ed. Keller AG nicht vorgängig autorisiert wurden, Änderungen oder Reparaturen an den gelieferten Waren vornimmt. Als Reparaturort gilt für sämtliche Gewährleistungs- und Haftungsansprüche der Sitz in Kirchberg SG.
Bei Zustellung widersprüchlicher digitaler Daten (2D/3D) und Konstruktionszeichnungen zum Laserschneiden, kann die Ed. Keller AG die Richtigkeit nicht gewährleisten.
Erweist sich eine Mängelrüge als berechtigt, so kann die Ed. Keller AG nach eigener Wahl die Mängelbehebung durch Reparatur der mangelhaften Ware oder durch Lieferung von neuer, mangelfreier Ware, vornehmen.
Jeder weitere Anspruch des Kunden wegen mangelhafter Ware, insbesondere auf Auflösung des Vertrages, Minderung des Kaufpreises oder Schadenersatz für direkte oder indirekte Schäden ist ausgeschlossen. Die Haftung für die gelieferten Waren erstreckt sich höchstens bis zum fakturierten Betrag oder bis zum Ersatz des Produktes. Von der Haftung ausgeschlossen sind alle Nebenkosten wie Einbau, Montage, Lackierung usw. sowie alle Spesen und Umtriebe.
Sofern nicht anders bestimmt, ist der Erfüllungsort von Leistungen unter diesem Vertrag jeweils in Kirchberg SG.
Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Ware verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die Ed. Keller AG die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Ed. Keller AG ist berechtigt, als Schadenersatz entweder pauschal 25% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.
Die Ed. Keller AG ist berechtigt, Daten welche sie im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden erhalten hat, im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern.
Die Vertragsbeziehungen zwischen der Ed. Keller AG und ihren Vertragspartnern unterstehen Schweizer Recht. Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist Kirchberg SG.
Die AGB der Ed. Keller AG sind in deutscher und französischer Sprache abgefasst. Im Falle von Widersprüchen gilt die deutsche Version.
© Ed. Keller AG, Gerenstrasse 23, 9533 Kirchberg SG
Kirchberg, 03. Dezember 2015